LHT: Erdogan nimmt zweiten Anlauf für Aktas-Abwahl

Der neugewählte LHT-Vorstand

Der jetzt einladende LHT-Vorstand um Michael Erdogan (Mitte) ist laut Urteil nicht rechtskräftig gewählt worden

Am 20. August hatte das Landgericht Hamburg geurteilt, dass die letzte Mitgliederversammlung des Taxiverbandes LHT fehlerhaft einberufen wurde. Deshalb sei die Abwahl von Hamburgs größtem Taxiunternehmer Bülent Aktas als 1. Vorsitzender nichtig gewesen. Nun nimmt sein Kontrahent Michael Erdogan, Aktas Vorgänger als 1. Vorsitzender, einen zweiten Anlauf für die von ihm und seinen Mitstreitern angestrebten Aktas-Sturz und lädt zur Mitgliederversammlung (MV) am 04. September 2020 ein.

 

Die erneute MV-Einladung lässt nicht erkennen, dass der Inhalt des ergangenen Urteils richtig gewürdigt wurde. Denn die gerichtlich erkannte Fehlerhaftigkeit der letzten Einladung bestand darin, dass nicht beide gewählten Vorständler, nämlich der erste Vorsitzende Bülent Aktas und sein Stellvertreter Ali Cem Köylüce, gemeinsam die Einladung gezeichnet und versendet hatten, sondern Köylüce allein. Das sei nicht satzungsgemäß, befand das Gericht. Aber auch an der neuen Einladungsversendung war Aktas nicht beteiligt, wie er gegenüber TAXI-MAGAZIN.DE angab. Allerdings sei der Termin 4. Sepmeber bei einer früheren Vorstandssitzung beschlossen worden, und Akats führt weiter aus: „Ich möchte, dass so viele Mitglieder wie möglich kommen. Auf der Mitgliederversammlung werde ich Rede und Antwort stehen.“ Ob der LHT nach der unrechtmäßigen Abwahl und dem Wirbel wieder seine bisherige Bedeutung erlangen könne, sei laut Aktas unklar.  Zu dem in einem neuerlichen Abwahlantrag formulierten Vorwurf einer unangemessenen Renovierung der LHT-Büroräume entgegnet der jetzige LHT-Vorsitzende Aktas: „Alle Renovierungs-Maßnahmen waren im Gesamtvorstand einvernehmlich besprochen worden, selbst Einzelheiten wie beispielsweise die Laminatsorte.“ Dafür hätte es eine WhatsApp-Gruppe im Gesamtvorstand gegeben, an der auch Erdogan und Köylüce beteiligt gewesen seien. Er habe nichts veranlasst, was dort nicht abgesprochen worden sei.

 

Aktas verzichtet auf Vorsitz

Auf die Frage des künftigen Vorsitzes eines der beiden großen Taxiverbände Hamburgs macht Bülent Aktas den Vorschlag, dass weder er noch Erdogan den Vorsitz innehaben sollten. Er präferiere, ein unbelastetes Mitglied zu wählen, dem keiner die Vertretung von Eigeninteressen unterstellen würde, sondern  alle abnähmen, das Gesamtgewerbe zu vertreten. Erdogan gab bis zum Redaktionsschluss keinen Kommentar ab.

 

Auf einen interessanten Aspekt der verworrenen Situation weist im DAS Taxiforum der User „marvin“ hin: „Interessant ist, wie der Zweite mit der Situation umgeht, denn er ist auf der Versammlung offiziell zurückgetreten. M. E. ist es unerheblich, ob die Versammlung nicht rechtswirksam zustande gekommen ist. Er hat seinen Rücktritt vor 20 Zeugen bekannt gegeben, ist aber nicht rechtswirksam wiedergewählt worden.“ Daraus folgt: Jetzt besteht eine Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit der aktuellen Einladung. Würde auch nur ein Mitglied auf der kommenden Mitgliederversammlung seinen Vorbehalt bezüglich der Rechtmäßigkeit der aktuellen Einladung zu Protokoll geben, müsste eigentlich ein drittes Mal eingeladen werden, um endlich Rechtssicherheit zu haben.

 

Die Einladung zur Mitgliederversammlung am 04.09.2020 als PDF

 

 

Autor: Clemens Grün

Foto: LHT

Erstveröffentlichung: 28.08.2020