Fragen an Dirk Ritter (BVM) zur Maskenpflicht in Taxis

Gestern erhielten Taxiverbände und -zentralen eine eMail des Leiters der Taxenstelle in der „Behörde für Verkehr und Mobilitätswende“, Dirk Ritter. Zentrale Aufforderung in dem Schreiben lautete, dass „eine Beförderung von Fahrgästen auch in Taxen und Mietwagen ohne Mund-Nasenschutzmaske nicht möglich ist. (…) Personen, die entgegen  (der)  Maskenpflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht tragen, ist die Beförderung zu verweigern.

Es war nicht die erste Einlassung der Behörde zum dem Thema, doch diesmal wurde sie gepaart mit konzessionsrechtlichen Drohungen und dem Hinweis auf mögliche Sanktionen als Ordnungswidrigkeit. Wir fragten bei Hr. Ritter nach:

? Gab es einen konkreten Anlass, erneut wegen der Maskenpflicht an das Taxigewerbe zu schreiben?

! Ja, es gibt eine Vielzahl von Anfragen von Taxenunternehmern und -fahrern. Darüber hinaus gehen auch täglich Mitteilungen ein, dass Taxen gesichtet werden, in denen keine Masken getragen werden. Oder das Fahrgäste darauf verweisen, dass aber bei anderen Fahrern keine Maske getragen werden muss. Bisher sind alle Beteiligten von einer vernünftigen und auch sachgerechten Umsetzung der Regelungen der Corona-Verordnung ausgegangen. Dem scheint, auch wenn man die tagesaktuellen Diskussionen verfolgt, übrigens auch im ÖPNV, trotz weiterer Infektionsfälle nicht so zu sein, sodass derzeit über Verschärfung nachgedacht wird. Das könnte z.B. die Schaffung einer Bußgeldregelung bei Nichteinhalten der Regelungen bedeuten. Grundsätzlich ist aber der Taxenunternehmer*in der Pflicht, dass im Betrieb gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Dauerhaftes Missachten gesetzlicher Vorschrift kann ein Zeichen für Unzuverlässigkeit sein, was schlimmstenfalls zum Konzessionsentzug führen kann.

 

? Gibt es dazu in ihrer Behörde konkrete Erkenntnisse?

! Wir haben derzeit keine eigenen flächendeckenden Erkenntnisse speziell für den Taxenverkehr und nehmen erst einmal auf, was uns berichtet und was angezeigt wird. Womöglich werden wir die Thematik zu einem eigenen Kontrollschwerpunkt machen müssen.

 

? Wieviele temporäre Stilllegungen von Taxis gab und gibt es aufgrund der Corona-Pandemie und den einhergehenden wirtschaftlichen Verwerfungen?

! Derzeit sind noch 478 der 3.084 konzessionierten Taxen von der Betriebspflicht befreit. Die Höchstzahl der Befreiungen von der Betriebspflicht war mit 1.158 am 1. Mai 2020.

 

? Wieviele Taxis sind in Hamburg mit einem Trennschutz ausgerüstet?

! Hierüber haben wir keine Kenntnis, da wissen die Taxenvermittler sicherlich mehr.

 

? Wurde schon eine Entscheidung getroffen, wie lange die Befreiungen von der Betriebspflicht von der Behörde akzeptiert werden? Nur bis zum Jahresende oder eher variabel?

! Nein, noch nicht, dies hängt insbesondere von den weiteren Entwicklungen ab. Grundsätzlich werden begründete Anträge auf Entbindung von der Betriebspflicht genehmigt, zumal derzeit kein Mangel an betriebsbereiten Taxen zu sehen ist.

 

? Gab es schon Sanktionen im Taxigewerbe wegen fehlender Masken bzw. der Nichteinhaltung der Regeln?

! Nein, bisher werden auffallende Taxenunternehmen lediglich schriftlich ermahnt. Einiges hängt davon ab, ob es eine Bußgeldregelung geben wird und ob sich das Gewerbe in der Breite dann besser doch an die Regelungen hält.

 

? Gibt es abweichende Regeln bei anderen Beförderungsarten, z.B. in Moia-Fahrzeugen?

! Nein, die Corona-Verordnung (CoronaVO) gilt für alle gewerblichen Personenbeförderungen.

 

? Wie kann der Eindruck verhindert werden, dass man die Taxifahrer alleine lässt mit der Problematik von maskenunwilligen Fahrgästen?

! Wir bitten insbesondere die Taxenvermittler, die Fahrgäste über die Pflichten vorab zu informieren und die Klarstellungen nicht auf die Taxenfahrer*innen abzuwälzen. Die Diskussionen insbesondere mit den Verweigerern sind sehr schwierig. Hier sollte von allen Seiten die größtmögliche Unterstützung für diejenigen passieren, die den Fahrgästen face to face gegenübertreten.

 

UPDATE: Nach dem Interview meldet der NDR vorab, der Senat plane plane Bußgelder in Höhe von EUR 40,- für Maskenverweigerer.

 

Erstveröffentlichung: 11. August 2020

Interview: Clemens Grün

Foto: privat