Krimineller Taxifahrer entlockte Bankkarten (UPDATE 2)

Die Hamburger Polizei hat einen Hamburger Taxifahrer ermittelt, der trunkenen Fahrgästen EC- und Kreditkarten abluchste und mit diesen von Bankautomaten Geld abhob. Die erfolgreiche Ermittlung des Täters erfolgte in Zusammenarbeit mit "Taxi Hamburg 6×6".

 

Die Polizei ist dem kriminellen Taxifahrer auf die Schliche gekommen, nach dem sich mehrere seiner Fahrgäste bei der Polizei gemeldet hatten. Dabei stellten die ermittelnden Beamten folgende Vorgehnsweise des Täters fest: "Der Tatverdächtige, ein Taxifahrer, versuchte überwiegend am Wochenende angetrunkene oder betrunkene Fahrgäste aufzunehmen. Nach der Fahrt bot der Taxifahrer seinen Fahrgästen an, mit der Debitkarte zu bezahlen und reichte ihnen das EC-Karten-Zahlungsgerät. Durch den alkoholisierten Zustand gaben die Geschädigten ihre PIN in das Zahlungsgerät ein, ohne zu merken, dass der Taxifahrer sie dabei beobachtete. Zu Zahlungen mit der Debitkarte kam es jedoch nicht, da das EC-Karten-Zahlungsgerät vom Tatverdächtigen offline geschaltet worden war. Jetzt lenkte der Tatverdächtige die Geschädigten durch längere Gespräche über das Scheitern der Kartenzahlung derart ab, dass es ihm gelang, die Karte zu unterschlagen oder durch eine zuvor von anderen Fahrgästen gestohlene Debitkarte auszutauschen. Gleich nach der Fahrt hob der Täter schließlich mit den Karten an Geldautomaten Bargeld ab."

 

Die Abhebung an den Bankautomaten ist dem Taxifahrer dann auch zum Verhängnis geworden: Mit den dort von den fest installierten Kameras gemachten Bildern gingen die Ermittler zu den örtlichen Taxizentralen. Bei "Taxi Hamburg 6×6" wurde der kriminelle Kollege erkannt. Bei den weiteren Ermittlungen wegen des "Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges" wurde auch die Wohnung des Verdächtigen durchsucht. Laut Polizei ist er teilweise geständig. Als Tatzeitraum nennen die Beamten Oktober 2008 bis Februar 2010, auch wird derzeit von einer Einzeltäterschaft ausgegangen.

 

Die Polizei hat der Taxenaufsicht in der Wirtschaftsbehörde (BWVI) die Ermittlungsergebnisse übermittelt. Hier droht dem Taxifahrer eine Geldbuße zusätzlich zu der zu erwartenden Prozess-Strafe. Ob die neben der Erlaubnis zur Personenbeförderung sichergestellte Konzession auch auf den kriminellen Kollegen läuft, konnten uns kurzfristig weder Polizei noch die behördliche Taxenaufsicht im Rechtsamt der BWVI mitteilen.

 

UPDATE: "Taxi Hamburg 6×6" teilte TAXI-MAGAZIN.DE auf Nachfrage ergänzend mit, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen früheren, nicht mehr aktuell an die Taxivermittlung angeschlossen Fahrer handelt. Ein aktueller Fahrer hatte den früheren Kollegen auf einem Foto bei 6×6 erkannt.

 

UPDATE 2: Der selbstständige Taxifahrer hat nach Auskunft der Taxenaufsicht keine Konzession mehr. Ob hierfür das (naheligende) Verfahren einer sofortigen Vollziehbarkeit eines Konzessionsentzuges gewählt wurde, wollte die Taxenaufsicht im Einzelfall nicht bestätigen.

 

 


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