Harte Strafen im Hansa-Prozess um „Schwarze Kassen“

Das Gericht ist bei seinem heutigen Urteil um die "Schwarzen Kassen" weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft gefolgt.

 

Gegen die ehemaligen Vorstände wurde jeweils Haftstrafen ohne Bewährung verhängt. Im einzelnen verurteilte das Gericht Kruse zu 2 Jahre 6 Monate, Huck zu 2 Jahre und Gieselmann zu 1 Jahr 2 Monate Haft. Nur der der Beihilfe und als einziger Geständiger "Charly" J. kommt mit 6 Monaten auf Bewährung deutlich besser davon als von der Anklage gefordert.

 

In Kürze wird hier ein umfassender Prozess-Bericht veröffentlicht.

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