Dinosaurier der Taxiverleiher geschlossen

Die Hamburger Verkehrsgewerbeaufsicht hat die Verlängerung der Konzessionen eines großen Hamburger Mehrwagen-Taxenunternehmens abgelehnt. Die Kilometer-Leistungen waren nicht in Übereinstimmung zu bringen mit den angegebenen Arbeitszeiten. Seit Ende Januar sind gut 60 Taxen weniger auf Hamburgs Straßen.

 

Die „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ (BWVI) macht Ernst mit Ihrer im Dezember 2012 an Hamburgs Taxenunternehmer versandten Verschärfung ihrer Plausibilitätsprüfung. Mit gestrigem Urteil bestätigte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Entscheidung der Verkehrsgewerbeaufsicht in der BWVI, alle 24 konzessionierten Taxen des bekannten Hamburger Mehrwagen-Betriebes „F & K GbR“ (Nummernschild: HH-FK xxx) aus dem Verkehr zu ziehen. Damit bestätigte das OVG einen entsprechenden Beschluss der Hamburger Verwaltungsgerichts von Anfang Juni 2013. Ursache waren, dass die sämtlich als Alleinwagenfahrer-Wagen betriebenen Taxen unplausibel betrieben wurden. Weder passten die Kilometerleistungen mit ca. 50.000 km/Jahr zu den klaren Grenden des Arbeitszeitgesetzes, noch stimmten viele dokumentierte Arbeitszeiten nicht mit Daten der Flughafen-Schranken oder bei behördlichen Kontrollen festgestellten Straßenpräsenzen überein. Diese Häufung von Unzuverlässigkeits-Merkmalen brachte das OVG zu dem harschen Urteil, es handle sich bei dem von der BWVI festgestellten System im Ergebnis um eine „Schädigung der Allgemeinheit“, die nicht hinzunehmen sei. Die Geschäftsleitung wollte auf Anfrage von TAXI-MAGAZIN.DE keinen Kommentar abgeben.

 

Ein Brancheninsider nannte den nun gescheiterten Betrieb einen „Dinosaurier der Taxiverleiher“. Taxikollegen erinnern sich, dass bei diesem Betrieb das Taxi einst für wöchentlich € 400,- zu haben war, die am Wochenende vor der Haspa auf der Reeperbahn gezahlt wurden. Festzuhalten bleibt, dass die Behörde Ernst macht mit der Einbeziehung von Arbeitnehmer-Schutzgesetzen in die turnusmäßigen Prüfungen von beantragten Konzessions-Verlängerungen. Das bei vielen beschäftigten Taxifahrern beliebte Modell des angestellten Alleinfahrers steht dabei besonders im Fokus der behördlichen Prüfungen, weil die Betriebskosten für ein Taxi nur in den seltensten Fällen innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenze von 48-Arbeitsstunden zu erreichen sind. Trotzdem bietet Hamburgs größtes Taxiunternehmen „Stambula“ bis heute auf seiner Webseite unverdrossen Jobs als Alleinfahrer an: „Wir suchen zuverlässige, motivierte und freundliche Taxifahrer/-in, wahlweise mit oder ohne Funk für frei wählbare Tag-/Nacht-und Alleinfahrten bei freier Zeit- und Schichtwahl„.

 

Das für den Schutz von Arbeitnehmern vor illegalen und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zuständige „Amt für Arbeitsschutz“ wird in Kürze ein Merkblatt veröffentlichen, in dem gesetzeskonforme Arbeitszeiten inkl. Pausenregelung dargestellt und erläutert werden. Das Merkblatt sollen alle Hamburger Taxenunternehmer zugesandt bekommen.

 

Mit den nun aus dem Verkehr gezogenen Wagen hat Hamburg fast einen neuen Tiefstand von 3445 Taxen erreicht. Gegenüber dem Stand vom 31. Januar 2013 von 3507 Taxen ist damit der Wagenbestand binnen weniger Monate um über 60 Wagen gesunken.

 

———-
TAGS (Schlagworte):


News :.: Hamburg :.: 2013 :.:  Behörde_Wirtschaft :.: Verkehrsgewerbeaufsicht :.: Amt_Arbeitsschutz :.: Beruf_Taxifahrer :.: Flughafen_HH :.: Urteil :.: Recht :.: Schichtzettel :.: Taxikonzession

 

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert