HTV sagt „Hobby-Taxis“ von Wundercar, Uber & Co. den Kampf an
Zahlreiche Medien hatten in den letzten Tagen von erfolgreichen juristischen Aktivitäten gegen den US-amerikanischen Tourenvermittler „Uber“ berichtet. In Brüssel wurden Uber-Limousinen von der Stadtverwaltung stillgelegt, und in Berlin war ein Taxiunternehmer gegen den Uber-Limousinenservice vor Gericht erfolgreich, weil Uber-Limousinen gegen die gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht verstießen.
Der HTV attackiert nun eine andere Spielform der Tourenvermittlung, wo sich das Hamburger Start-Up „Wundercar“ sowie der neuen Lieblingsfeind des Taxengewerbes „Uber“ tummeln. Es geht um die Ankündigung, Fahrgast-Beförderungen an Privatleute ohne Taxischein (im Behörden-Deutsch: „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“) und ihre unkonzessionierten PKW zu vermitteln. Dazu schreibt der HTV u.a.: „Wir werden es nicht zulassen, dass gegen alle einschlägigen Gesetze und zu Lasten der Fahrkunden durch die Dienste von Wundercar, Uber & Co. Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung begünstig werden. Wenn jemand den Taxis Konkurrenz machen möchte, soll er das gerne tun, aber bitte im Rahmen der geltenden Gesetze. Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund und zum Schutz der Kunden strenge Gesetze erlassen, wenn jemand gewerblich oder nebenerwerblich Personen befördern will. So müssen Taxifahrer regelmäßig zu umfangreichen Gesundheitschecks, ihre Wagen sind gemäß § 29 StVO jährlich zur Hauptuntersuchung (sog. „TÜV“) vorzuführen. Taxifahrer müssen in Hamburg monatelang büffeln für die sog. Ortskundeprüfung, die mittlerweile so anspruchsvoll geworden ist, dass regelmäßig drei Viertel der Prüflinge durchfallen.“ In der Pressemitteilung heisst es weiter: „Zu der Illegalität von unkonzessionierten Hobby-Taxis zählt der fehlende Versicherungsschutz für die Fahrgäste. Die üblichen KFZ-Versicherungen lehnen eine Haftung für Schäden ab, wenn mit privaten PKWs und ihren üblichen KFZ-Versicherungen gewerbliche Personenbeförderung durchgeführt werden (Wundercar-Slogan: “Einfach wie ein Taxi, zum halben Preis”). Das sollten Fahrgäste wissen, bevor sie bei einer Tour von Wundercar, Uber & Co. zu Schaden kommen.„
In Richtung Uber heißt es: „Das Taxigewerbe ist keinesfalls bereit hinzunehmen, dass einige App-Anbieter ihr merkwürdiges Verhältnis zu geltendem Recht hier in die Tat umsetzen wollen. So äußerte Uber-Manager Dimitry Gore-Coty, zuständig für Nord- und Westeuropa, jüngst entlarvend: „Die deutsche Gesetzgebung ist zu einer Zeit geschrieben worden, als das Internet noch nicht erfunden war (…)”. Daraus abzuleiten, man könne sich mit neuen Internetdiensten wie die von Wundercar, Uber & Co. einfach über bestehende Gesetze hinwegsetzen, ist schlicht erbärmlich. Demnächst fordern die Brüder wohl noch, dass man mit einer neuen App Steuerhinterziehung und Drogenhandel zulassen müsse, denn auch da ist die deutsche Gesetzgebung zu einer Zeit geschrieben worden, als das Internet noch nicht erfunden war.“ Die Investoren solcher Internetfirmen bekommen auch ihr Fett weg: “ ‚Legal, illegal, scheißegal‘ werden wir den Herren und ihren teils milliardenschweren Investoren (Google, Goldman & Sachs, Daimler, diverse Investmentfonds usw.) nicht durchgehen lassen – die hätten sich eben vor ihren Investionen mit der Rechtslage auseinandersetzen müssen. Es ist grotesk, sich hinterher über die bestehende Gesetze zu beschweren, welche letztendlich dem Schutz von Verbrauchern dienen. Wer ohne Praxisbezug, Realitätssinn sowie vertieften Kenntnissen des Personenbeförderungsrechts millionenschwere Schnapsideen umsetzt, der muss dafür auch zahlen. Wir empfehlen: Nächstes Mal vorher informieren, erst dann programmieren und investieren.„
Der HTV kündigt an, gegen die „Hobby-Taxifahrer“ sowie die tourenvermittelnden Internetfirmen juristisch vorgehen zu wollen: „Wir werden Hobby-Taxifahrer, die trotz der geltenden glasklaren Rechtslage Touren von Wundercar, Uber & Co. mit ihren privaten PKWs gegen Geld und zur Aufbesserung der eigenen Finanzen Personen gegen Geld befördern, durch Anzeigen bei der zuständigen “Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation” und mittels Unterlassungserklärungen am weiteren rechtswidrigen Tun hindern. Zudem werden wir prüfen, auf welche Weise wir die die Dienste von Wundercar, Uber & Co. in die Störerhaftung (Wikipedia-Link) nehmen können.„
Parallel zu der Veröffentlichung der Pressemitteilung hat der HTV bei der zuständigen „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ nachgefragt, wie deren Rechtseinschätzungen zu den „Hobby-Taxifahrern“ und die Tourvermittler Wundercar, Uber & Co. seien. Auch nach möglichen Konsequenzen wird gefragt: „Unternimmt die BWVI aktiv selbst etwas gegen die Vermittlung von Fahrgast-Touren durch solche Internet-Dienstleistern wie „Wundercar“ (www.wundercar.org), Uber & Co. an Privatleute ohne speziellen „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ sowie an KFZ ohne Taxi- oder Mietwagenkonzession, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die dort vermittelten Fahrgäste, vor dem Hintergrund der ganzen Ausgestaltung der genannten Internetdienste, nicht privat, sondern gewerblich oder nebenerwerblich befördert werden sollen?„
Die vollständigen Wortlaute der Pressemitteilung und der Behörden-Anfrage können auf der Webseite des HTV nachgelesen werden.
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