Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit bei Steuerhinterziehung im Taxigewerbe

Ein Finanzrichter aus Münster hat den staatlichen Stellen, die mit der Kontrolle des Taxengewerbes betraut sind, ein Totalversagen attestiert. Steuerbehörden, Verkehrsgewerbeaufsicht und Zoll, aber auch Sozialversicherungen kämen ihren Aufgaben in keinster Weise nach, obwohl flächige Rechtsverstöße wie Steuer- und Abgaben-Unehrlichkeit sowie Schwarzarbeit im Taxigewerbe selbst von Gewerbeverbänden beklagt würde. Von der Generalkritik nimmt der Autor die Hamburger Stellen explizit aus aus.

 

Hermann Pump, Richter am Finanzgericht in Münster, hat in der November-Ausgabe 2013 der „Verwaltungsrundschau – Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft“ eine Breitseite gegen nahezu alle mit Kontrollaufgaben gegenüber dem Taxigewerbe betrauten Behörden und Verwaltungen abgeschossen. Es sei nicht nur branchenintern die hohe Quote von Betrieben bekannt, welche Mitarbeiter schwarz beschäftigten, Kilometerstände manipulierten, der Pflicht zur Führung von Schichtzetteln nicht oder nicht laufend nachkämen, Umsätze bei den Steuererklärungen deutlich nach unten frisierten sowie Sozialabgaben und Steuern hinterzögen. Trotzdem würden „Finanzämter, Sozialversicherungsträger und Kommunen“ fast in ganz Deutschland ihre Prüf- und Kontrollaufgaben kaum oder nur höchst ungenügend nachkommen. „Steuerehrliche Unternehmer in Großstädten“ könnten sich ggf. auf ein „strukturelle Vollzugsdefizit“ berufen, weil „Behörden die notwendige Prüfungshäufigkeit vor Ort nicht einhalten und die ihnen obliegende Kontrolle der Schichtzettel sowie der Taxameter etc. nicht vornehmen“ würden.

 

Von der Generalkritik wird nur Hamburg und ein wenig ein anderer Stadtstaat ausgenommen: „Die Abhilfemöglichkeit „INSIKA“ wird nur in Hamburg genutzt, während Berlin dieses Verfahren nur testet. Andere Großstädte sind – soweit ersichtlich – gänzlich untätig.“ Der Autor beklagt die „erheblichen Vollzugsdefizite“ und fordert „koordinierte Prüfungen von Zoll, Steuerfahndung und Sozialversicherung“ gegen die grassierende Schwarzarbeit. Dabei lobt der Autor als wirksame Maßnahme zur Herstellung eines auch steuerehrlichen Taxigewerbes das „Hamburger Modell mit Förderung von INSIKA als richtige Lösung„.

 

 

Quelle: Artikel „Die Sicherung des Steuer- und Sozialversicherungsaufkommens bei Taxiunternehmen durch § 30 AO“ in „Verwaltungsrundschau – Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft“, Heft November 2013, S. 361 ff.

 

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