Elektronische Kassen im Taxigewerbe
Es tut sich was beim Thema „Kasse im Taxi“. Für die vorhandenen Insika-Taxameter gilt für die nächsten Jahre eine Übergangsfrist. Dann müssen entweder neue Taxameter angeschafft werden oder eine Cloud-Lösung könnte vorhandene Taxameter ergänzen. Sven Althorn hat die geltenden Vorschriften und alles, was Taxiunternehmer wissen müssen, zusammengestellt.
Seit Jahren ist es strittig, auf welche Weise ein Taxenbetrieb seine Umsätze aufzeichnen muss. Die Hamburger Taxenstelle bestand bereits frühzeitig auf die proprietäre Insika-Verschlüsselung. Das war jedoch eher ein behördlicher Wunsch als eine gesetzliche Anforderung. Konkretere Vorgaben macht die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), die für alle elektronischen Buchungssysteme von Bareinnahmen gilt. Inwieweit dieser auch derzeit installierte Erfassungssysteme für Taxameterdaten in Taxen – einschließlich einfacher Quittungsdrucker – unterliegen, ist noch unklar. Geräte, in die man Barumsätze zu Buchungszwecken eingibt, müssen jedoch mit Sicherheit die Vorgaben erfüllen. Für Taxameter gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2024.
Zwar gibt es für Taxiunternehmen derzeit keine Verpflichtung, eine elektronische Registrierkasse zu verwenden. Macht man es aber trotzdem, müssen natürlich die für solche Geräte geltenden Vorschriften beachtet werden. Das gilt sowohl für die Beschaffenheit der gedruckten Belege als auch für die Speicherung der Daten. Zwingend vorgeschrieben sind beispielsweise Angaben auf der Quittung zu „Umfang und Art der Leistung“ – also mutmaßlich Abfahrts- und Zielort – und insbesondere ein spezieller Kontrollcode, der Rückschlüsse auf das verwendete Sicherheitsmodul zulässt. Fehlen diese Angaben, ist die Quittung nicht rechtskonform.
Cloud-Lösung statt einem neuen Taxameter?
Seit dem 30.09.2020 müssen hierzulande Registrierkassen, sofern deren Bauart dies technisch zulässt, über eine sogenannte zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Jede Transaktion wird von dieser TSE gespeichert, beziehungsweise signiert. Die Kasse erhält als Bestätigung einen Code, der auf dem gedruckten Beleg angezeigt werden muss. Die Daten müssen unveränderbar gespeichert werden. Dem Finanzamt ist bei Bedarf der Zugriff zu gewähren. Diese TSE muss nicht zwingend hardwaremäßig im Fahrzeug vorhanden sein – eine zertifizierte Cloud-Lösung wäre ebenfalls rechtskonform. Das im Taxi befindliche Bedienteil oder die entsprechende App wären dann lediglich die „Ferntastatur“ der Cloud-Kasse. Man kann nur hoffen, dass solche Systeme mit Schnittstelle zum Taxameter vernünftigerweise im Zusammenhang mit der Aufnahme von Taxametern in die Kassensicherungsverordnung akzeptiert werden. Denn ansonsten müssten alle
Taxibetriebe vollkommen neue Taxameter mit Eingabemöglichkeit und Hardware-TSE anschaffen. Wer keine rechtskonforme Kassen- oder Taxameterlösung nutzt, verstieße somit gegen seine steuerlichen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Ein Fehler, der schwerwiegende Konsequenzen bis zur Steuerschätzung zur Folge haben könnte.