BÜROKRATIE: Hürden und Kosten der Konzessions-Verlängerung in Hamburg
Alle fünf Jahre muss die Taxikonzession bei der zuständigen Behörde verlängert werden, in Hamburg bei der der „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ (BWVI) angegliederten Taxenaufsicht. Die Konzessionsverlängerung ist in Deutschland ein bürokratischer Akt, der mit viel Papierkram verbunden ist – meiner Ansicht nach ein etwas verstaubt wirkender Vorgang in Zeiten des Internets.
Folgende Bescheinigungen sind dem Antrag zur Konzessionsverlängerung beizufügen :
1. Eine Vermögensübersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten des Betriebes. Das Eigenkapital für das erste Taxi muss 2250€‚- betragen, für jedes weitere kommen 1250€‚- hinzu. Herr Meyenborg von der Taxibehörde erklärte auf Nachfrage, die Vermögensübersicht muss zwingend von einem Steuerberater unterschrieben sein. Das verursacht weitere Kosten in Höhe von 50€‚- und ist so nicht korrekt. Mir ist ein Fall bekannt, wo es ausreichend war, dass die Bank dem Antragsteller die Vermögensübersicht quittierte. Kosten in diesem Fall 0 €‚-.
2. Eine Fahrzeugliste aller Taxen einschließlich gefahrener Kilometer und Bruttoumsätze der letzten drei Jahre. Bei Anwendung der 1% Regelung zur Versteuerung der privaten Nutzung einer Taxi dürfte es nicht ganz leicht sein, betriebliche und private Kilometer zu trennen. Wer ein Fahrtenbuch führt oder schon länger mit Schichtzetteln arbeitet, dürfte hier keine Probleme haben.
3. Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre und betriebswirtschaftliche Auswertung des aktuellen Jahres. Bei Kleinbetrieben reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Gibt es auf telefonische Nachfrage per Post.
5. Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Ebenfalls auf telefonische Nachfrage per Post.
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Kann man im Internet ausdrucken, sofern kein Zahlungsrückstand besteht.
7. Polizeiliches Führungszeugnis des Ortsamtes kostet 13€‚-
8. Gewerbeanmeldung liegt hoffentlich in irgendeinem Ordner.
9. Eichbescheinigung siehe Punkt 8.
10. Tüv-Berichte der letzten drei Jahre siehe Punkt 8.
11. Schichtzettel, soweit aktuell schon geführt.
Grundsätzlich ist es natürlich nicht weiter dramatisch, eine Handvoll Dokumente beizubringen und den Nachweis zu führen, dass Einnahmen und gefahrene Kilometer korrespondieren. Mit diesen Angaben ist leicht zu prüfen, ob steuerehrlich gearbeitet wird oder eher nicht.
Dann allerdings wird der Antragsteller auf die zwei Schreiben der Behörde aus dem Jahr 2011 hingewiesen, wo es um die digitalen Aufzeichnungspflichten des Taxenunternehmers geht. Entweder soll man sich bereits 2012 ein von der Behörde subventioniertes Fiskaltaxameter einbauen, oder, soweit technisch möglich, das Taxameter mit einem Key System aufrüsten. Die Key System Variante ist bis Ende 2016 erlaubt, allerdings zahlt man die Aufrüstung komplett selber. Das Key System für eine Hale MCT 05/SP 01 kostet zum Beispiel 265€‚- netto. Rüstet man ein Taxameter mit Schnittstelle zum unveränderlichen Datenexport (z.B. Hale MCT06/SP 02) nach, wird zwar die Uhr von der Stadt bezahlt, allerdings bleibt der Unternehmer auf monatlichen Clearingkosten zwischen 15 und 20€‚- sitzen. Das sind zusätzliche Kosten von immerhin 240€‚- jährlich, für einen automatisierten Vorgang, der überhaupt keine Arbeitskraft bindet. Ein Vorgang aber, der für viele Jahre Einnahmen für die Betreiber sprudeln lässt.
In den fünf Jahren zwischen meinen beiden Verlängerungen hat sich die Behörde redlich bemüht, unplausible Mitbewerber aus dem Markt zu drängen. Es hat ein Verschiebung des Gewerbes weg vom Mehrwagenbetrieb und hin zum Einzelunternehmer stattgefunden. Da aber die Anzahl der Konzessionen seit Jahren um die 3500 pendelt, hat sich der Umsatz und Gewinn eines Taxenbetriebes kein bisschen verändert. Wenn Unternehmen heute deutlich höhere Umsätze und Gewinne ausweisen, sind sie jedes Jahr ein bisschen steuerehrlicher geworden. Auf der Straße wird seit über 10 Jahren dasselbe Geld verdient, eindeutig eine unbefriedigende Situation, weil heute das Geld weniger Kaufkraft besitzt.
Innerhalb von fünf Jahren sind die Gebühren für die Verlängerung der Taxikonzessionen von €‚- 165,- auf €‚- 300,- erhöht worden. Das entspricht einer Erhöhung von 80% und ist schlicht dreist. Die Behörde genehmigt uns Taxenunternehmern lediglich Tariferhöhungen zwischen 2 und 4 Prozent im Jahr.
Begründet wird diese Erhöhung mit einer Mehrarbeit bei der Prüfung der Unterlagen und vermehrten Kontrollen an den Taxiständen. Aber auch ich habe einen Verwaltungsaufwand, der ständig mehr Zeit beansprucht. Ich habe zu Hause Kartons mit Quittungsduplikaten, ich führe täglich Kassenbuch, Fahrtenbuch und Schichtzettel. Hefte Belege ab (Glühbirne 0,79 Cent) und muss diesen ganzen Krempel zehn Jahre aufbewahren.
Warum darf die Behörde so ungehemmt an der Kostenschraube drehen, uns aber werden überfällige Änderungen in der Tarifstruktur (z.B. Abschaffung der kostenlosen Wartezeit im Stau oder eine pauschalisierte Kurztour für 10€‚-) verwehrt ?
Wenn Investitionen in elektronische Technik für zwingend notwendig erachtet wird, muss die Frage erlaubt sein, wie diese zusätzlichen, wenn auch geringen Kosten, zu erwirtschaften sein sollen? Schon heute gibt es Betriebe, bei denen 75% der Einnahme zur Deckung von Kosten aufgewendet wird.
Insgesamt kostet mich die Konzessionsverlängerung in Hamburg €‚- 363 an Gebühren und €‚- 265 für ein Key System, macht zusammen €‚- 628. Viel Geld, wenn ich mir vor Augen halte, dass mein Schichtschnitt seit vielen Jahren stagniert.
Text: Christian Lüdemann
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Erstveröffentlichung: 14. Januar 2012
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