Hamburger Taxifahrer siegt über Mercedes

Kollege und Freund Reiner hatte sich im Dezember 2010 ein neues Taxi gekauft. Ein Mercedes Kombi, ein W212, das damals wie heute aktuelle E-Klassenmodell. Der Wagen wiegt fast zwei Tonnen und wirkt mit seiner bei Taxen üblichen Motorisierung von 100kw/136PS nicht besonders spritzig. Mehr als das stört leider der Verbrauch, der deutlich über der Werksangabe liegt. Während Mercedes einen Verbrauch im Stadtverkehr von 7,6 – 7,9 Litern und 6,3 Liter im Drittelmix angibt, soff Reiners Benz von Anfang an 11 Liter auf 100 Kilometern – und das im Durchschnitt einschließlich Landstraßen- und Autobahnfahrten. Im Hamburger Stadtverkehr mit zahlreichen abstrusen Ampelschaltungen und Baustellen ergab sich mitunter ein Verbrauch von bis zu 14 Litern Diesel.
 
Nach einer ersten – erfolglosen – Nachbesserung beim Händler einigte man sich mühsam mit Mercedes auf eine sogenannte Verbrauchsfahrt im Großraum Hamburg. Im Mix sollte sich der Wagen mit 6,3 Litern begnügen, und daher befuhr man eine Strecke in Bergedorf, die an diesem Tag so ampelfrei und verkehrsarm wie Büttenwarder war, zuckelte durch Vier- und Marschenlande und fuhr mit konstant 100km/h über die A25. Unter diesen äußerst moderaten (und für ein Taxi in Hamburg völlig abstrakten) Bedingungen verbrauchte der Wagen 7,8 Liter, immerhin 1,5 Liter mehr als im Prospekt angegeben. Damit war der Verbrauch deutlich über der Werksangabe für ein “Blue Efficiency”-Modell und vor allem über den 10 % Mehrverbrauch, die höchstens vom Verbraucher nach einem BGH-Urteil (BGH Karlsruhe – Az.: VIII ZR 19/05) zu akzeptieren sind.
 
Während Mercedes nun wohl dachte, so ein Einzelschicksal sei vom einem kleinen Taxenunternehmer hinzunehmen, machte sich Reiner eigene Gedanken. Es liegt ein Mangel vor, der zu einer Minderung, zu Schadensersatz oder zu einer Wandlung berechtigt. Denn die Mercedes-Werkstatt hatte es nicht geschafft, mittels eines anderen Öls oder eines Software-Updates den Verbrauch zu beeinflussen.
 
Reiner errechnete also den Mehrverbrauch über fünf Betriebsjahre und forderte von Mercedes Benz 12.000 € Schadensersatz.  Das Landgericht in Stuttgart eröffnete auf Reiners Klage das Gerichtsverfahren und ordnete die Erstellung eines Gutachtens an. Das Taxi wurde aus Hamburg abgeholt und zum TÜV-Süd in Heimsheim transportiert. Dort sollte auf einen Prüfstand ein Verbrauchsgutachten erstellt werden, das nach einer EU-Richtlinie erfolgt und sehr aufwändig ist. Jeder Autohersteller weiß eigentlich, dass die nach diesem Verfahren ermittelten Werte äußerst realitätsfern sind. Trotzdem war dies die Grundlage für die Ermittlung eines gerichtsverwendbaren Mehrverbrauchs. Reiners Taxi-Rechtsschutz musste allein für diesen Vorgang einschießlich des Transports nach und von Süddeutschland mit ca.10.000€ in Vorkasse gehen.
 
Bei den Prüfstandsmessungen ergab sich ein Stadtverbrauch, der ca. 20% über der Angabe im Prospekt lag. Da Mercedes nunmehr keine Chance auf einen Prozessgewinn hatte, bot man von dort zur Vermeidung eines medienwirksamen Urteils einen Vergleich ohne Rechtsanspruch an, der nach mehreren Verhandlungen in die Nähe der ursprünglich geforderten Summe führte. Noch im Sommer hatte man jeden Vergleich kategorisch abgelehnt.
 
Ohne eine Rechtsschutzversicherung hätte sich Reiner sicher nicht auf dieses Abenteuer  eingelassen. Immerhin sind bei diesem Rechtsstreit, der bald zwei Jahre dauerte, 16.000€ Kosten entstanden, die wohl die wenigsten erst einmal auslegen könnten. Zudem kann sich niemand auf diesen Vergleich berufen, weil kein Urteil gesprochen wurde. Es wird immer der Einzelfall geprüft. Allerdings ist nunmehr eindrucksvoll bewiesen, dass es sich lohnen kann zu kämpfen, wenn die Automobilindustrie mit Fabelverbräuchen auf Kundenfang geht.

Anmerkung der Redaktion: Daimler-Benz wirbt aktuell auf seiner Webseite für aktuelle E-Klassenmodelle mit noch niedrigeren Verbrauchswerten. So fabulieren die Werbetexter des Stuttgarter Autobauers für das Modell E 300 BlueTEC HYBRID mit 170 kW (231 PS) von einem Verbrauch von 4,1 l/100 km Diesel. Ob das auch die Rechtsabteilung weiß? (Werbeseite von Mercedes mit fabulierten 4,1 l/100km – siehe unten vorletzter Satz, online und als PDF)

Text: Christian Lüdemann

Foto: Daimler

 

Erstveröffentlichung: 10. Januar 2013

 


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