Senat beschließt 7,8%-Tarifanpassung wg. Mindestlohn

Der Hamburger Senat hat heute eine Anpassung der Hamburger Taxitarife von 7,8% zum 1. Oktober beschlossen. Die Erhöhung soll laut Senator Horch „die Zahlung des Mindestlohns sichern“. Die Taxiverbände hatten bei Anhörungen und schriftlichen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Erhöhung für fast 2/3 des Taxigewerbes nicht ausreichen wird, um den angestellten Taxifahrern den ab 1.1.2015 gültigen gesetzlichen Mindestlohn von EUR 8,50 zu zahlen.

 

Die Taxiverbände hatten ein anderes Preismodell als jetzt beschlossen vorgeschlagen. Durch den gesetzlich verfügten Stundenlohn anstatt des bisherigen Provisionslohns wurde vom Hamburger Taxigewerbe ein Parallel-Tarif vorgeschlagen. Eine neue Zeit-Komponente von EUR 24,-/Stunde und eine parallel laufende Entfernungs-Komponente nach Kilometern sollten gemeinsam den Taxipreis bilden. Dabei sollten die Kilometerpreise gegenüber den bisher gültigen Sätzen deutlich abgesenkt werden, um einen Preisschock bei der Kundschaft zu vermeiden. Außerdem wurde von den Taxiverbänden ein spezieller, höherer Nachttarif nach Vorbild anderer Städte (z.B. Frankfurt/M.) gefordert, um den gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Nachtzuschlag von 25% zahlen zu können.

 

Mit dem jetzt beschlossenen Taxitarif, der ab dem 1.10.2014 in Kraft tritt, droht nach Ansicht der Taxivertreter ein unkontrollierbares Taxisterben in Hamburg. Nur für ca. 1/3 der Hamburger Taxis, so ergab eine von der Stadt in Auftrag gegebene Auswertung von Hunderten Taxis (die Zahlen stammen erstmals aus den neuen, fälschungssicheren Fiskal-Taxametern, mit denen fast 2/3 der Hamburger Taxis fahren), wird durch die verkündete Erhöhung ohne größere Probleme den künftig vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen können. Für die Mehrheit der Schichtwagen mit angestellten Taxifahrern dagegen werden die jetzt beschlosenen Tarifanpassungen bei weitem nicht ausreichen. Ob es zu einem unkalkulierbaren Taxisterben in Hamburg kommen wird, oder ob viele der bedrohten Taxibetriebe in „kreative“ Methoden der Arbeitszeit-Dokumentation oder gar neuartiger Betriebsmodelle ausweichen werden, bleibt abzuwarten. Aus dem Bereich der Mehrwagen-Unternehmer wird auch erwogen, wegen der unzureichenden Beachtung gesetzlicher Vorschriften (§ 39,2 PBefG) gegen die staatlich verordnete Unterfinanzierung ihrer Taxis zu klagen.

 

Links:

Pressemitteilung „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ vom 16. September 2014

Tarif-Vorschlag der „Arbeitsgemeinschaft Taxenverbände Hamburg“

 

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